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95. Handbuch des Bürgerlichen Rechts in Teutschland zum Gebrauch für Studierende. Advokaten. Beysitzer in niederen Gerichten. Geistliche. Aerzte. Schullehrer. Kaufleute. Künstler und Wirthschaftsverständige, Erster Theil, Leipzig 1789, S. 667, Heimatmuseum Leuchtenburg 711 VI 12; (Handbuch des Bürgerlichen Rechts, 1789, S.).

96. Ein Handbuch vom Anfang des 20. Jahrhunderts definiert: "Gewohnheitsrecht ist eine Ordnung rechtlichen Inhalts, die bewußt oder unbewußt auf Grund einer Volksüberzeugung dauernd im Verkehr als Recht geübt wird." in: Paul Posener, Kleines Handbuch des Gesamten Rechtes. Ein systematisches Lehrbuch in vier Bänden für Studierende und Kandidaten, Bd. 1, Einführung in die Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, Berlin 19092, S. 20; (Posner, Handbuch I, S.).

97. Handbuch des Bürgerlichen Rechts, 1789, S. 675.

98. Diese Rechtsbücher werden kurz beschrieben in: Posner, Handbuch I, S. 223ff.

99. Wehler, 1700 - 1815, S. 61.

100. vgl.: das sich hieraus ergebende Strafsystem in: Dülmen, Theater.

101. vgl.: Wehler, 1700 - 1815, S. 377.

102. vgl.: Wehler, 1700 - 1815, S. 462.

103. Wehler, 1700 - 1815, S. 463. Die Bedeutung von Rechtssicherheit für die Vorauskalkulation ökonomischer Chancen und damit des Industriekapitalismus erläutert Wehler auch in:.Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Von der Reformära bis zur industriellen und politischen "Deutschen Doppelrevolution". 1815-1845/49. Bd. 2, München 19892, S. 591; (Wehler, 1815-1845/49, S.).

104. vgl.: Wehler, 1815-1845/49, S.746.

105. Wehler, 1815-1845/49, S.778.

106. Friedrich Ernst Haberland, Heinrich Wilhelm Schultes (Hrsg.), Realrepertorium sämtlicher Landesgesetze des Fürstenthums Altenburg. In kurzen Auszügen nach alphabetischer Ordnung entworfen, Kahla 1786, S. (im Vorwort fehlt die Seitenzählung), Archiv des Heimatmuseums Leuchtenburg 987 VI 5. Die Unkenntnis der Gesetze im Volk wird beklagt von: Back Karl, Einige Worte über die Nothwendigkeit allgemeiner Gesetzkenntniß im Volke, Eisenberg 1830, Archiv des Heimatmuseums Leuchtenburg 917 VI 82.

107. vgl. Heß, Behördenorganisation, S. 110.

108. 1831 erfolgte die Trennung von Verwaltung und Justiz in den Oberbehörden und erst 1876, als letztes Land Thüringens, in den Unterbehörden. vgl. Ulrich Heß, Geschichte der Behördenorganisation der thüringischen Staaten und des Landes Thüringen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Jahr 1952, Jena Stuttgart 1993, S. 62 f, (Heß, Behördenorganisation, S.).

109. 31. März 1854 vgl.: Heß, Behördenorganisation, S. 64.

110. vgl. auch 1.3 Die Leuchtenburg, S. 18.

111. vgl. Strafgesetzbuch von 1850.

112. "Von der Gendamerie des Landes wurden vom 1. Juli 1863 bis dahin 1864 1117 Criminalverbrechen und 2337 Polizeivergehen zur Anzeige gebracht und 758 Bettler und Vagabunden aufgegriffen." in: Herzogl. Sachsen=Altenburgischer vaterländischer Geschichts= und Hauskalender auf das Jahr 1865. Zwei und dreißigster Jahrgang nach verbesserter Einrichtung. Zu erhalten in der Hofbuchdruckerei zu Altenburg, S. 40, Archiv des Heimatmuseums Leuchtenburg 1287.

113. Blasius, Kriminalität, S. 16.

114. Beispielsweise: "Waren die Schulstunden vorüber, so mußte ich, als ich kaum ein Reißigbündel tragen konnte, mit meiner Mutter in den Wald gehen, um ein Paar Pfennige verdienen zu helfen. Bei solchen Holzgängen ward nun freilich manchmal zu weit gegriffen und vom verbotenen Eigenthum Anderer genommen, um recht schnell wieder Heim zu kommen, denn daheim waren meine kleineren Geschwister sich selbst überlassen. Natürlich konnte es nicht fehlen, daß ich sowohl, als meine Mutter in einen üblen Ruf kamen und oft über die Entwendung von Holz ertappt wurden, und gerade dieser üble Ruf, in den ich schon als Kind gerieth, ist mir in meinem späteren Leben zu einem Anstoß geworden ..." Ein Auszug aus einem von einem Häftling selbst verfassten Lebenslauf, der durch den Anstaltsdirektor der Leuchtenburg mit Hilfe eines Vorwortes kommentiert und ergänzt wird. Elvers, Erinnerungen aus dem Züchtlingsleben in der ehemaligen Strafanstalt Leuchtenburg. 5. Gottfried Steinbrücker vulgo Lenz in: Altenburger Zeitung für Stadt und Land, Nr. 283, 02. Dezember 1877, Thüringisches Staatsarchiv Altenburg. Dieser, wie auch die anderen von Elvers zusammengetragenen Lebensläufe werden in der Arbeit noch nicht explizit ausgewertet.

115. Die Darstellung zumindest der "holzschittartigen" Entwicklungslinien der Rechtsgeschichte Sachsen-Altenburgs war notwendig.




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