Die Leuchtenburger Anstalten 1724–1871
4 Statistische Auswertung der Akten
4.1 Anstaltsstruktur der Leuchtenburg
Verteilung der Häftlinge auf die Strafanstalten in %
Die Leuchtenburger Anstalten wurden zunächst als Zuchthaus und Armenhaus eröffnet. Unter den am 14.09.1724 ersten sechs auf die Leuchtenburg gebrachten Häftlingen befand sich bereits einer, der als Armer bezeichnet wurde. Verbrecher, Bettler, Arme und Kranke fanden in den Anstalten Aufnahme.
Eine Differenzierung der Anstalten erfolgte nur langsam. Frauen und Männer wurden getrennt untergebracht2. Die Strafen, die in den Conduitenlisten 1843-1849 belegt sind, zeigen jedoch selbst für diesen späten Zeitpunkt immer wieder, daß Häftlinge Möglichkeiten fanden, auch innerhalb des Gefängnisses die Trennung von Frauen und Männern zu überwinden3. Die baulichen und sicher auch administrativen Unzulänglichkeiten der Leuchtenburger Anstalten verhinderten die strickte Trennung von Männern und Frauen, wie dies die prüden Ansichten der Zeit vorgeschrieben hätten. Kriminelle, Kranke, Arme und Irre waren noch weit weniger getrennt untergebracht.
4.1.1 Zuchthaus
Zu Zuchthausstrafen sind die meisten Häftlinge (58,7%) der Leuchtenburger Anstalten verurteilt worden. 55,2% aller Diebstahlsdelikte der Insassen der Leuchtenburger Anstalten werden mit Zuchthaus bestraft. Das Zuchthaus ist die einzige Anstalt, die während der gesamten Zeit ununterbrochen betrieben wurde. Der Wandel und die Kontinuität in den Intentionen für den Betrieb des Zuchthauses läßt sich an veränderten Einweisungsgründen aus der Quelle erschließen4. Die institutionelle Differenzierung zwischen Zuchthaus und den anderen Leuchtenburger Anstalten hängt vom Wandel der Einweisungskriterien und von der Gründung neuer Anstalten mit spezialisierten Aufgaben ab. Der Verlauf dieser Differenzierung und auch die Tendenz des Wandels des Strafsystems wird an den aus dem Zuchthaus ausgegliederten anderen Leuchtenburger Anstalten deutlich5.
Das Zuchthaus diente den gesamten Untersuchungszeitraum hindurch der Inhaftierung von schwerwiegend6 kriminell Gewordenen. Auf Grund der anfangs fehlenden institutionellen Differenzierung kamen auch Kleinkriminelle in das Zuchthaus. Für Gewalttäter und Mörder war das Zuchthaus Verwahrungsort während des gesamten Untersuchungszeitraumes. Die Gesellschaft des frühen 18. Jahrhunderts definierte Kriminalität teilweise anders als die der Mitte des 19. Jahrhunderts. Verbrechen, die sich gegen die Grundlagen der Gesellschaft richten, unterliegen einer besonders strengen Verfolgung. Das Prinzip des ständischen Aufbaus der Gesellschaft des 18. Jahrhunderts wird durch die außerhalb der Ständepyramide stehenden Arbeitslosen und Randgruppen attackiert. Eigentumsdelikte greifen eine wesentliche Grundlage der bürgerliche Gesellschaft an.
Für die ständische Gesellschaft des 18. Jahrhunderts ist die Bekämpfung der Bettler und Vaganten eine wichtige Aufgabe. Dies spiegelt sich in dem überwiegenden Anteil der Einweisungen wegen sozialer Delikte wider. Als Beweggrund für die Eröffnung von Zuchthäusern wird im 18. Jahrhundert in der Regel die Bekämpfung der Bettler und Vaganten zuerst genannt7. Die Einweisung in ein Zuchthaus auf Grund von Bettelei war nur eine der möglichen Bestrafungen und zudem meist die finanziell aufwendigste für die jeweilige Obrigkeit. Strafen an Leib und Leben sowie Landesverweisung blieben auch nach der Einführung von Zuchthausstrafen noch längere Zeit in Gebrauch8. Die Bremische Armenordnung von 1658 unterscheidet die "Hausarmen", die ein Recht auf die Unterstützung der Gemeinde haben und die "frembden Armen", die nach dem Erhalt eines Zehrpfennigs in der Regel die Stadt wieder verlassen müssen. "Sollten auch nächst publicirter dieser Ordnung einige Arme sich gelüsten lassen, dem Bettel auf den Gassen und an den Thüren nachzuhängen, ... so soll ihnen die Pfrunde oder Almosen entweder auf eine Zeitlang entzogen, oder nachdem sie betreten wohl gar mit Anderen, die der Aufhebung nicht würdig abgeschaffet oder ins Werkhaus gebracht werden."9 Das Werkhaus war somit zuerst für die "undisziplinierten" Hausarmen gedacht. Fremde Bettler sollten aus der Stadt verwiesen werden und nur im Widerstandsfall hatten die Bettelvögte die Möglichkeit, sie vorübergehend in ein Gefängnis einzuweisen.
Die Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft mit ihrer kapitalistischen Produktionsweise wurde von Bettlern, Vaganten und anderen Randgruppen nicht prinzipiell in Frage gestellt. Indirekt unterstützten diese Randgruppen sogar teilweise die Entwicklung des Kapitalismus durch die Infragestellung der Ständepyramide.
Eigentumsdelikte zielen direkt in das Herz der bürgerlichen Gesellschaft. Die Bekämpfung von Eigentumsdelikten wird zur Hauptaufgabe, so werden zwischen 1850-1871 94,1% der Zuchthaussträflinge wegen Eigentumsdelikten inhaftiert. Neben der veränderten staatlichen Repressionsrichtung nach 1800 führte natürlich auch ganz wesentlich der Pauperismus zu dem Anstieg der Eigentumsdelikte.
Diebstahlsdelikte sind die Hauptursache für die Einweisung von Männern in das Zuchthaus. Junge Männer werden häufiger als Frauen auf Grund von Eigentumsdelikten eingewiesen10. Alte Männer wurden eher in das Zuchthaus eingewiesen als alte Frauen11. Dies sind Gründe, weshalb Männer nicht nur in der absoluten Anzahl sondern auch relativ häufiger in das Zuchthaus eingewiesen wurden12.
4.1.2 Armenhaus und Irrenhaus
Der erste im Armenhaus untergebrachte Häftling (1724) wurde wegen eines Diebstahles eingewiesen. Er war ein neunzehnjähriger Handarbeiter mit unbekanntem Geburtsort13, der wie sehr viele Häftlinge in der Anfangszeit auf der Burg verstarb (6. Juli 1729). Die Einweisung in das Armenhaus auf Grund von Eigentumsdelikten ist jedoch später die Ausnahme geblieben. Neben Krankheit, Armut und Wahnsinn übersteigt die Summe der anderen Einweisungsgründe für den Gesamtzeitraum nicht einmal 5,8%. Zwischen dem Zucht- und Armenhaus bestand bereits vor 1800 eine klar erkennbare Aufgabentrennung. Im Armenhaus wurden überwiegend mittel- und/oder hilflose Menschen untergebracht. Der Aufgabe der Betreuung entsprachen im Verlauf der Zeit sich letztlich durchsetzend die Einweisungsgründe. Ab 1825 gibt es dann keine anderen Einweisungsgründe mehr in das Armenhaus als Krankheit, Armut oder Wahnsinn.
| Zeitraum | andere Einweisungsgründe als KrankArm und Wahnsinn in das Armenhaus in % | Anzahl der anderen Einweisungs- gründe | absolute Antwort- anzahl | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| 1724-1749 | 10,6% | 9 | 85 | vgl.: 8.3.9.1. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1724-1749), S. 130. |
| 1750-1774 | 12,7% | 12 | 95 | vgl.: 8.3.9.2. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1750-1774), S. 131. |
| 1775-1799 | 1,6% | 2 | 131 | vgl.: 8.3.9.3. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1775-1799), S. 133. |
| 1800-1824 | 4,6% | 4 | 130 | vgl.: 8.3.9.4. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1800-1824), S. 134. |
| 1825-1849 | 0% | 0 | 60 | vgl.: 8.3.9.5. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1825-1849), S. 135. |
Die Einweisungspraxis unterschied das Armenhaus vom Zuchthaus. Im Zuchthaus wurde anfangs auch ein großer Teil der Kranken, Armen und Wahnsinnigen inhaftiert. Die institutionelle Trennung zwischen Armen- und Zuchthaus war erst ab 1800 keine Einbahnstraße mehr. Die Aufnahme von Armen, Kranken und Wahnsinnigen in das Zuchthaus ergibt sich aus den Intentionen, die zur Gründung des Zuchthauses führten. Arme wurden in das Zuchthaus eingewiesen, um die Bettelei zu bekämpfen. Kranke und Wahnsinnige sind einerseits auf Grund fehlender anderer Versorgungseinrichtungen und andererseits auf Grund der Ausgrenzungspolitik gegenüber den Randgruppen der Gesellschaft in das Zuchthaus eingeliefert worden14.
| Zeitraum | Anteil der KrankArm im Zuchthaus | Anteil der Wahnsinnigen im Zuchthaus | absolute Antwortzahl | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| 1724-1749 | 17,0% | 31,5% | 25 | vgl.: 8.3.9.1. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1724-1749), S. 130. |
| 1750-1774 | 23,7% | 45,5% | 54 | vgl.: 8.3.9.2. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1750-1774), S. 131. |
| 1775-1799 | 5,3% | 4,3% | 6 | vgl.: 8.3.9.3. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1775-1799), S. 133. |
| 1800-1871 | 0% | 0% | 0 | vgl.: 8.3.9.4. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1800-1824), S. 134; 8.3.9.5. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1825-1849), S. 135; 8.3.9.6. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1850-1871), S. 136. |
Mitte des 19. Jahrhunderts ist die Entkriminalisierung der Armut so weit fortgeschritten, daß den Zeitgenossen nicht nur die strikte institutionelle Trennung notwendig ist, sondern auch, daß das räumliche Nebeneinander von Armenhaus und Strafanstalten ihnen als ein zu verändernder Zustand erscheint. Die veränderte Handhabung des Deliktes Armut kann als ein Spiegel für die sich vollzogenen sozialen Veränderungen um 1800 angesehen werden. Deutlich wird an diesem Beispiel, daß im Verlauf der Zeit sich die Kriterien für eine Einweisung in die Anstalten wandelten. Erst nach dem Wandel der Einweisungskriterien, nachdem die Bekämpfung von Randgruppen nicht mehr im Mittelpunkt der Strafverfolgung stand, konnte eine klare institutionelle Differenzierung zwischen den Anstalten erfolgen. Das Armenhaus auf der Leuchtenburg war eine staatliche Gründung. Dies sicherte den Bestand der Anstalt für mehr als ein Jahrhundert, denn es war nicht abhängig von milden Stiftungen bzw. dem Engagement einzelner Personen15. "Am 1. August starb Melchior Heumer aus Spohra, der letzte Arme mit welchem sich also das Armenhaus hier schloß."16 Jedoch aus den Häftlingslisten ist ersichtlich, daß auch nach 1840 weitere sieben Personen in das Armenhaus eingewiesen wurden17.
Die Existenz einer separaten Irrenanstalt ist aus der Quelle erst ab dem 11.02.1847 ersichtlich18. In der Zeit zwischen 1840, dem Zeitpunkt der Schließung des Armenhauses lt. Ortschronik und 1847, der erstmaligen Erwähnung der Irrenanstalt, werden nur Geisteskranke und ein Epileptiker in das Armenhaus eingewiesen. Bereits am 16.08.1848 werden die letzten Geisteskranken in das Genesungshaus nach Roda (Stadtroda) überführt. Damit schließen das Irrenhaus und Armenhaus auf der Leuchtenburg endgültig ihre Pforten.
Eine institutionelle Trennung von Armen- und Irrenhaus ist aus der Quelle nicht erkennbar. Geisteskranke werden in das Armenhaus eingewiesen19. Das Irrenhaus wird erst nach der Schließung des Armenhauses lt. Ortschronik erwähnt. Im gesamten Untersuchungszeitraum waren die Insassen des Armenhauses überwiegend (zu 3/4) Geisteskranke20.
| Zeitraum | Wahnsinn absolute Antwortzahl | Wahnsinn % | KrankArm absolute Antwortzahl | KrankArm % | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1724-1749 | 37 | 43,5% | 39 | 45,9% | vgl.: 8.3.9.1. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1724-1749), S. 130. |
| 1750-1774 | 54 | 56,8% | 29 | 30,5% | vgl.: 8.3.9.2. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1750-1774), S. 131. |
| 1775-1799 | 111 | 84,7% | 18 | 13,7% | vgl.: 8.3.9.3. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1775-1799), S. 133. |
| 1800-1824 | 116 | 89,2% | 8 | 6,2% | vgl.: 8.3.9.4. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1800-1824), S. 134. |
| 1825-1849 | 54 | 90,0% | 6 | 10,0% | vgl.: 8.3.9.5. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1825-1849), S. 135. |
Die fehlende berufliche Qualifikation des Pflegepersonals für die Tätigkeit konnte vielleicht im Einzelfall durch persönliches Einfühlungsvermögen etwas aufgewogen werden. Das Aufsichtspersonal scheint jedoch nicht sehr sorgfältig ausgewählt gewesen zu sein. Auch ehemalige Häftlinge erhalten eine Anstellung als Aufseher21. Die "Betreuung" der Geisteskranken führte sicher nur in Ausnahmefällen zu einer Besserung des Krankheitsbildes, lange Inhaftierungszeiten sind die Folge22, oft bis zum Tod des Häftlings.
Die Veränderungen des Umgangs mit den Geisteskranken in der Gesellschaft23 spiegeln sich deutlich zuerst in der institutionellen Differenzierung der Leuchtenburger Anstalten und dann in der Auflösung des Irrenhauses wider. Nach 1800 werden keine Häftlinge auf Grund einer Geisteskrankheit mehr in das Zuchthaus eingewiesen. Die Auflösung des Irrenhauses, welches wohl mehr den alten Tollhäusern vergleichbar war24, entsprach den neuen Vorstellungen, die die Insassen "als Kranke jetzt in ihrer Menschenwürde respektierten und (auf die) medizinisch- psychologisch aufgefaßten Patienten einzuwirken suchte(n)"25.
Frauen waren überproportional im Armenhaus vertreten26. Unterstützungsbedürftige Männer wurden eher in das Zuchthaus eingewiesen27.
4.1.3 Korrektionshaus
Die erste Inhaftierte des Korrektionshauses ist am 20.08.1812 eine siebzigjährige Witwe. Die Aufgabe des Korrektionshauses bestand in der sozialen Disziplinierung der Delinquenten. Das ergibt sich aus der Art der Delikte, die zu einer Einweisung führten28. In der Anfangszeit (1825-1849) wurden noch 11 Häftlinge (11,8%) auf Grund von Eigentumsdelikten eingewiesen29. Nach 1850 sanken die Eigentumsvergehen auf zu vernachlässigende 1,5% und sozial disziplinierende Verurteilungen und Straftaten, die nur von Frauen begangen werden können30, stiegen auf 98,3% als Einweisungsursache31. Auf Grund von Straftaten, die nur, bzw. hauptsächlich, von Frauen begangen werden können, sind die meisten Häftlinge jedoch vorzugsweise in das Zuchthaus eingewiesen worden32.
Die ursprüngliche Aufgabe des Zuchthauses, die Bekämpfung von Bettlern, Vaganten und liederlichem Volk, erfüllte nun eine spezialisierte Anstalt.
Insgesamt befanden sich zwischen 1812 und 1871 333 Häftlinge im Korrektionshaus. Bis 1844 waren es nur 38 Korrigenden. In den Jahren danach wurden zunächst drastisch mehr und dann wieder weniger Häftlinge ins Korrektionshaus eingewiesen33. Frauen wurden relativ häufiger ins Korrektionshaus eingeliefert34.
4.1.4 Landarbeitshaus und Arbeitshaus
Das Landarbeitshaus bzw. Arbeitshaus war neben dem Zuchthaus die Anstalt mit den meisten Insassen. Zunächst wurde das Landarbeitshaus 1840 in Betrieb genommen35. Nach der Ortschronik wird das Landarbeitshaus am 4. Oktober 1842 eröffnet. Damit beginnt die Nutzung des extra aufgestockten Hauses des Hausverwalters (heute Jugendherberge)36. 1846 wird das Arbeitshaus in der Quelle erstmals erwähnt37. Die Häftlinge des Arbeitshauses erledigten gewerbliche Arbeiten38.
39.
Im vorherrschend ländlich geprägten Thüringen ist die naheliegende Beschäftigung der Häftlinge zunächst Landarbeit. Zur Leuchtenburg gehörten Ländereien auf den beiden umliegenden Bergen. Die Häftlinge des Landarbeitshauses bestellten diese Felder. Die Pastoren berichten in der Ortschronik kontinuierlich und zum Teil sehr ausführlich über die Ernteerträge, ein Beleg für die noch starke ländliche Prägung des Umfeldes. Die Ernte diente mit zur Versorgung der Häftlinge. Dadurch konnten die Kosten für den Betrieb der Anstalten geringer gehalten werden. Die Bewachung der Häftlinge war bei Feldarbeiten außerhalb des Gefängnisses problematisch und die sich durchsetzende Industrialisierung bot neue Möglichkeiten sinnvoller Beschäftigung innerhalb der Anstalt40. Im Rahmen der merkantilistischen Wirtschaftsförderung der Landesherren sind Zucht-, Arbeits-, Werk-, Spinn-, Waisen- und Korrektionshäuser wiederholt zur Etablierung von Manufakturen benutzt worden41. Die oft überschätzte Bedeutung der Manufakturen erläutert Wehler. Die Beschaffung geeigneter Arbeiten scheint auf der Leuchtenburg immer mit vielen Problemen verbunden gewesen zu sein42. Ein Zeitgenosse (1776) schreibt über die Torgauer Anstalt, daß die Züchtlinge "zu mancherley Arten von häuslicher und Fabrikarbeit mit dem besten Erfolg angehalten"43 wurden.
4.1.5 Festungsgefängnis, Staatsgefängnis, Untersuchungsgefängnis
Festungshaft war keine entehrende Strafe. Der "gute Ruf" ist ein wesentlicher sozialer Faktor. Gefängnisstrafen sind entehrend und führen zum Ausschluß aus den Gemeinschaften (Dorf, Gilde etc.). Selbst das Gebäude des Zuchthauses stand unter solchem Stigma. "Bei vorfallenden Reparaturen unehrlicher Gefängnißlocale mußte die Obrigkeit dieselben erst für ehrlich erklären, bevor die Handwerker an's Werk schritten. Noch im Jahre 1772 mußte man in Wien diesen Exorcismus vornehmen."44
Widerstand gegen Vorgesetzte oder den Staat waren die Einweisungsursache45. Das Strafmaß war mit oft 10 Jahren sehr hoch. 14 Häftlinge zählte dieser Anstaltstyp für den gesamten Untersuchungszeitraum. In der Anstalt waren die "Revolutionäre" unter sich. Sicher ist die Leuchtenburg kein Stammheim hinter "finsteren" Burgmauern gewesen. Die soziale Stigmatisierung der Tat erfolgte nicht, die Häftlinge hatten einen Sonderstatus, verbunden mit manchen Vergünstigungen.
Das Staatsgefängnis diente nicht der Inhaftierung der unterbürgerlichen Schichten46, auf die sich diese Arbeit konzentriert. Die Einweisungsursachen variierten stark, mehrere Geisteskranke (zum Teil adlig), ein Bankrotteur bis hin zu Studenten, die sich duelliert hatten. Im Untersuchungszeitraum waren in dieser Anstalt zehn Personen inhaftiert. Die Häftlinge wurden als Staatsgefangene, Arrestanten und Baugefangene bezeichnet.
Die Untersuchungsgefangenen sind auf Grund von Eigentumsdelikten inhaftiert gewesen. Da es nur drei Inhaftierte gab, ist dieser Anstaltstyp für die Leuchtenburg nicht relevant.
Fußnoten
-
↩
vgl.: 8.3.5. Anstalten, S. 117.
-
↩
vgl. hierzu beispielsweise die "Gerichts- und Prozeßordnung, von den Gefängnissen, und der Unterhaltung und Besuchung der Gefangenen" in: Herzoglich=Sachsen=Gothaische vermehrte und verbesserte Gerichts= und Proceß=Ordnung. welche auf Befehl Des Durchlauchtigsten Herzogs und Herren. Herrn Ernst des Zweyten. Herzogs zu Sachsen. Jülich. Cleve und Berg. auch Negern und Westfalen. Landgrafens in Thüringen. Markgrafens zu Meißen. gefürsteten Grafens zu Henneberg. Grafens zu der Mark und Ravensberg. Herrn zu Ravenstein und Tanna u.u.verfasset und in dem Herzogtum Sachsen =Gotha zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht worden., Gotha 1776, S. 300ff., besonders S. 302, Archiv des Heimatmuseums Leuchtenburg 899 VI 6.
-
↩
Häftlingsnummer Name Ursache der Strafe Art der Strafe: 3401 Johann Christian Friedrich Stumpf 26. Mai Verkehr 10 Körperliche Züchtigung. 3495 Johanne Rosine Köhler 24. Juni Verkehr mit mänl. Sträfl. 18 Körperliche Züchtigung. 3493 Friedrich Schöppe 24. Juni Verkehr mit weibl. Detinirten 16 Körperliche Züchtigung. 3352 Michael Fiedler 16. März Liebelei 8 Körperliche Züchtigung. 3372 Johann Christian Zoerner 24. Aug. Winke an weibl. Detinirte 12 Körperliche Züchtigung. 3268 Gottlieb Winter 5 Aug. Liebelei 25 Körperliche Züchtigung. 3434 Friedrich Schuhmann 14. Apr. Verkehr mit weibl. Detinirten 25 Körperliche Züchtigung. 3502 Cristiane Kaufmann 20. Juni Unterhanltung mit mänl. Sträfl. 8 Körperliche Züchtigung; 1 Aug. Verkehr mit d. Millit. Arrestant. 16 Körperliche Züchtigung Verkehr mit den (Irren, schlecht lesbar d. Verf.) Voigt 6 Körperliche Züchtigung. 2867 Wilhelm Engelhardt 25 Febr. Brief an weibl. Sträfl. 20 Körperliche Züchtigung. Dies sind nur einige Beispiele und keine vollständige Liste dieser Vergehen für den Zeitraum 1843-49.
-
↩
vgl.: 4.3. Deliktarten zwischen 1724 und 1871, S. 60 sowie 4.4. Deliktarten in Abhängigkeit vom Lebensalter zwischen 1724 und 1871, S. 62.
-
↩
vgl.: 4.1.2. Armenhaus und Irrenhaus, S. 47; 4.1.3. Korrektionshaus, S. 51; 4.1.4. Landarbeitshaus und Arbeitshaus, S. 52; 4.1.5. Festungsgefängnis, Staatsgefängnis, Untersuchungsgefängnis, S. 54.
-
↩
Im Vergleich zu den Straftaten, die zu einer Einweisung in eine der anderen Anstalten führte. Schwerkriminelle im juristischen Sinn wurden vor allem vor 1800 eher an Leib und Leben gestraft.
-
↩
z.B. Kaiserswerth in: Dieter Weber, Zucht- und Arbeitshäuser am Niederrhein im 18. Jahrhundert in: Düsseldorfer Geschichtsverein e.V. (Hrsg.), Düsseldorfer Jahrbuch. Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Bd. 60, Düsseldorf 1986, S. 80.
-
↩
vgl. Alfred Bergmann, Das Detmolder Zuchthaus als Stätte von Christian Dietrich Grabbes Kindheit und Jugend. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Strafvollzuges in Lippe an der Wende vom achtzehnten zum neunzehnten Jahrhundert, Detmold 1968, S. 36.
-
↩
Hg. Walter Franke, Dieser Stat Armenhaus zum Bethen und Arbeyten. Geschichte des Armenhauses zu Bremen 1698-1866 mit weiteren Beiträgen zur bremischen Sozialgeschichte, Bremen 1979, S. 280; (Franke, Armenhaus, S.).
-
↩
vgl.: 8.3.13. Straftaten - Geschlecht - Alter - vor 1800, S. 145 sowie 8.3.14. Straftaten - Geschlecht - Alter - nach 1800, S. 147.
-
↩
vgl. 4.2. Häftlinge, S 56.
-
↩
vgl.: 8.3.6. Anstalten - Geschlecht, S. 118.
-
↩
Das Fehlen des Geburtsortes in den Akten ist sehr ungewöhnlich.
-
↩
vgl. 4.1.1. Zuchthaus, S.44 und auch 4.2. Häftlinge, S. 56.
-
↩
vgl.: Astrid Kierdorf, Das Armenhaus der reformierten Gemeinde Hilden 1767-1809 (1825) in: Ernst Huckenbeck (Hrsg.), Niederbergische Beiträge. Quellen und Forschungen zur Heimatkunde Niederbergs, Bd. 59, Hilden 1993.
-
↩
Akten des Pfarramts Unterbodnitz. Ortschronik Schloß Leuchtenburg 1838-1871. A22, 1840.
-
↩
Nr. Vergehen Anstalt Einlieferungsdatum 3294 Geisteskrank A. 01.09.1841 3413 Blödsinn Armer 26.04.1844 3426 Blödsinn Armer 30.05.1844 3427 Stumpfsinn Armer 30.05.1844 3428 Wahnsinn Armer 30.05.1844 3429 Epilepsie Armer 30.05.1844 3467 Tobsucht Armer 21.04.1845
-
↩
3533 (No.), Müller, Feodor (Namen), Altenburg (Geburtsort), 1811 (Geburtsjahr), Musikus (Gewerbe oder Stand), Geistesschwäche (Vergehen), (Rescript), 11 Febr. 1847 (Ankunft), ---(Strafdauer), Irrenhaus (Strafart), ging den 16. Aug. 1848 mit ins Genesungshaus nach Roda (heute Stadtroda d. Verf.) über (Entlassung), Siehe No. 3029. (Bemerkungen). Feodor Müller war bereits vom 24. Juli 1835 bis 28. Mai 1839 wegen Geistesschwäche als Armer inhaftiert.
-
↩
z.B. die ersten in das Armenhaus eingelieferten Geisteskranken: 22 (Nr.), Johann Ju... Apelius (Name), Mannheim (Geb.ort), 1676 (Geb.datum), Cicentiat Medicinae (Stand), verrückter Sinne 1 Jahr 5 Monate Armer (Strafe), 04.09.1725 (Rescript), 26.09.1725 (Einlieferung), 27.02.1727 (Entlassung). 31 (Nr.) Martha Leirtzen, Rösschitz (Name), (kein Geburtsort und -datum angegeben), Dienstmagd (Stand), Blödsinnig Armer 16 Jahr 5 Monate (Strafe), 14.08.1725 (Rescript), 05.02.1726 (Einlieferung), 07.06.1742 (Entlassung), den 7. Juny 1742 gestorben (Bemerkungen). 32 (Nr.), Adam Heinrich Bothe (Name), Zatzen (Geb.ort), 1694 (Geb.datum), Soldat gewesen (Stand), Mit dem bösen Wesen beladen Armer 34 Jahr(Strafe), 12.08.1726 (Rescript), 20.08.1726 (Einlieferung), 19.06.1760 (Entlassung), den 19 Juny 1760 gestorben (Bemerkungen).
-
↩
vgl.: 8.3.8. Straftaten - Anstalten, S. 127.
-
↩
3484 (Nr.), Christiane Wilhelmine Rosenberg (Name), ledige Dirne (Stand), wegen Kindesmord 8 Jahre Zuchthaus (Strafe), 10. Sept. 1845 (Einlieferungsdatum), zuerst Klasse II, Springer, ab 22 April 1847 Klasse I Kette (Häftlingsklasse und Kettenart), 16. Mai 1848 Irrenwärterin als solche entlassen. vgl. auch Muche, Strafanstalt, S. 32ff.
-
↩
z.B.: 2173 (Nr.), Marie Seligfleisch (Name), Starkenberg (Geburtsort), 1773 (geb.), Ehefrau (Stand), Wahnsinn Arme --- (Strafart und -dauer), 01.07.1803 (Rescript), 02.08.1803 (Einlieferung), 16.08.1848 (Entlassung), ging den 16 Aug. 1848 mit ins Genesungshaus nach Roda über. (Bemerkungen).
-
↩
vgl. hierzu u.a.: Michel Foucault, Wahnsinn und Gesellschaft. Eine Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft, Frankfurt am Main 199310. Dirk Blasius, Umgang mit Unheilbarem. Studien zur Sozialgeschichte der Psychiatrie, Bonn 1986. Eine sicher differenzierter wertende Arbeit als dies der Fall bei Foucault ist. Erwin H. Ackerknecht, Kurze Geschichte der Psychatrie, Stuttgart 19853. Die Arbeit ist medizingeschichtlich sicher grundlegend. Doris Kaufmann, Irre und Wahnsinnige. Zum Problem der sozialen Ausgrenzung von Geisteskranken in der ländlichen Gesellschaft des frühen 19. Jahrhunderts in: Richard van Dülmen (Hrsg.), Verbrechen, Strafen und soziale Kontrolle. Studien zur historischen Kulturforschung III, Frankfurt am Main 1990, S. 178-214. Ein Anstaltsgeschichte in: Dagmar Braum, Vom Tollhaus zum Kastenhospital. Ein Beitrag zur Geschichte der Psychiatrie in Frankfurt am Main in: Gert Preiser (Hrsg.), Frankfurter Beiträge zur Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Bd. 5, Hildesheim 1986.
-
↩
Vgl. z.B. Anstaltspersonal sowie die enge Verbindung mit den Strafanstalten.
-
↩
Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat, München 19915, S. 144; (Nipperdey, 1800-1866, S.). vgl. zum Autor auch: Lothar Gall, Die Gegenwart der Vergangenheit. Zum Lebenswerk von Thomas Nipperdey in: HZ 256/1993, S. 297-308.
-
↩
vgl. 8.3.6. Anstalten - Geschlecht, S. 118. Für das Armenhaus beträgt das standardisierte Residuum + 7,5. Damit sind wesentlich mehr Frauen im Armenhaus inhaftiert, als es zu erwarten gewesen wäre.
-
↩
vgl. 4.2. Häftlinge, S. 56; alte Männer.
-
↩
vgl.: 8.3.8. Straftaten - Anstalten, S. 127.
-
↩
vgl.: 8.3.9.5. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1825-1849), S. 135.
-
↩
vgl. Recodeanweisung (3=2) (15=2) (18=2) (160 THRU 162=2) 3"PROSTITUTION"; 15"ABTREIBUNG"; 18"EHEBRUCH" - verbotenes Zusammenleben, Conkubinat, Unzucht nur bei Frauen (wenn eine Unterscheidung zur Prostitution damit von der Quelle getroffen wurde), Verletzung der Schamhaftigkeit, Kuppelei, übler Ehestand -; 160"SCHWANGERSCHAFT" - verheimlichte Schwangerschaft, uneheliche Schwangerschaft; 161"AUSSETZUNG" - Aussetzung ihres neugeborenen Kindes -; 162"VERWAHRLOSUNG DER GEBURT".
-
↩
vgl.: 8.3.9.6. Straftaten - Anstalten - Einweisungszeitraum (1850-1871), S. 136.
-
↩
vgl. 6. Weiterführende Fragestellungen: Vorschläge zur Nutzung des Quellenmaterials für eine detailliertere statistische Auswertung, S. 78.
-
↩
CROSSTABS /TABLES=GE5JAHR BY FR31 /CELLS= COUNT ROW COLUM ASRESID. Auszug aus den Tabellen (Jahre, Anzahl): 1845-1849 41, 1850-1854 116, 1855-1859 63, 1860-1864 37, 1865-1871 38.
-
↩
vgl.: 8.3.6. Anstalten - Geschlecht, S. 118 (ASRESID + 3,0). Ob und welchen besonderen Repressionen Frauen unterworfen sind, wird in einer späteren Arbeit noch zu prüfen sein.
-
↩
Der erste Häftling: 3285 (Nr.), Johann Christian Krause (Name), Obergneus (Aufenthalt), 51 (Alter), 1789 (geb.), Schmiedegeselle (Stand), 4 Jahre Landarbth. Diebstahl (Strafe), 16.10.1840 (Rescript), 26.10.1840 (Einlieferungsdatum), 11.09.1843 (Entlassung), Amt Kahla (einliefernde Behörde), I. Klasse (Strafklasse/Fesseln). In der Conduitenliste wird dieser Häftling als "Strfl." bezeichnet, d.h. Zuchthaus. Diese Unstimmigkeit in den Akten könnte als Beleg für eine dynamische Entwicklung des Landarbeitshauses aus dem Zuchthaus heraus gewertet werden. Eine nachträgliche Aufnahme des Häftlings in das Landarbeitshaus scheint unwahrscheinlich, da er bei seiner Ankunft auf der Burg in die Häftlingslisten eingetragen wurde. Auch sind keine Änderungen bzw. Korrekturen in der Bezeichnung der Strafanstalt erkenntlich.
-
↩
vgl. 8.1.1. Um- und Ausbau der Leuchtenburg, S. 92 (1841).
-
↩
Der erste Häftling: 3519 (Nr.), Andreas Waehler (Name), Reizhain (Aufenthalt), 25 (Alter), 1821 (geb.), Dienstknecht (Stand) - in der Conduitenliste wird er als Dienstbothe bezeichnet, 1 Jahr 4 Tage Arbeitsh. Diebstahl (Strafe), 16.10.1846 (Einlieferung), Amt Ronneburg (einliefernde Behörde), 6 Brodhandel (Schläge/Vergehen), Klasse I (Strafklasse/Fesseln) In der Conduitenliste wird die Strafe mit 1 1/6 L.A. angegeben. Hieraus kann eine unscharfe Trennung zwischen Landarbeitshaus und Arbeitshaus abgeleitet werden.
-
↩
Beispiele vgl.: Muche, Strafanstalt, S.61ff. Korbmacher werden in der Ortschronik im Jahr 1866 erwähnt, vgl.: 8.1.1. Um- und Ausbau der Leuchtenburg, S. 92.
-
↩
Werte für die Grafik erhalten durch Auswahl aus: CROSSTABS /TABLES=GE5JAHR BY FR31 /CELLS= COUNT ROW COLUM ASRESID.
-
↩
vgl. Porzellanherstellung in: Muche, Strafanstalt, S. 69ff.
-
↩
vgl.: Hans-Ulrich Wehler, Wirtschaftlicher Wandel in Deutschland 1789-1815 in: Helmut Berding, Entienne François, Hans-Peter Ullmann (Hrsg.), Deutschland und Frankreich im Zeitalter der Französischen Revolution, Frankfurt am Main 1989, S. 100-120 besonder S. 106ff..
-
↩
Diese Meinung vertritt Muche.
-
↩
Heinrich Christoph Gottlob, Sächsische Geschichte, Leipzig 1780, S. 437, Archiv des Heimatmuseums Leuchtenburg 931 I C 12.
-
↩
Otto Beneke, Von unehrlichen Leuten. Kultur=historische Studien und Geschichten aus vergangen Tagen deutscher Gewerbe und Dienste. mit besonderer Rücksicht auf Hamburg, Hamburg 1863, S. 212, Archiv des Heimatmuseums Leuchtenburg 923 I C 49.
-
↩
Vergehen: Anführer der Studenten bey einem Tumulte, Tumult u. Auszug der Studenten v. Jena, demagog. Umtriebe, Ungehorsam, Aufregung zur Empörung, Hochverrath, Widersetzlichkeit gegen die Wache, Thätliche Bedrohung der Vorgesetzten, Jagdexcesse, Dessertation, Beteil. b. Aufruhr.
-
↩
Stand der Häftlinge: Superintendent, Conzertmeiser, Kaufmann, Lieutenant, Candid. d. Theol., Stud. jur., Stud. philos., Handarbeiter.