Die Leuchtenburger Anstalten 1724–1871
1.3 Die Leuchtenburg
Vor ihrer Nutzung als Strafanstalt diente die an der Saale gelegene Leuchtenburg der Sicherung der Ostkolonisation. Die 1221 erstmals urkundlich erwähnte Burg ist eine Gründung der aus Franken stammenden und seit der Mitte des 12. Jahrhunderts an der Saale ansässigen Herren von Lobdeburg. Mehrfach wechselten die Besitzer der Burg61.
1396 wurde das Amt der Wettiner auf die Leuchtenburg verlegt. "Das Amt Leuchtenburg wurde so von 1400 bis 1700 zeitweise für 120 Dörfer und 3 Städte höchste Gerichts-, Finanz-, Militär-, Polizei- und Domänenbehörde."62 Einige Gefangene waren damit bereits vor dem Umbau der Burg zur Strafanstalt an diesem Ort untergebracht63. Um 170064 ist die Amtsverwaltung von der Leuchtenburg in die Kleinstadt Kahla65 verlegt worden.
Seit 1554 gehört das Altenburger Gebiet wieder zum ernestinischen Teil66. Die gleichberechtigte Erbfolge67 führte zur kleinstaatlichen Zersplitterung des Territoriums, dieser soll hier nicht im einzelnen nachgegangen werden68. Im Jahre 1724 gehörte die Leuchtenburg zu dem Kleinstaat Sachsen-Gotha-Altenburg, einem der vielen Kleinstaaten des Alten Reiches69.
Nach Umbauarbeiten (1720-1724) ist die Burg von 1724-1871 als Zucht-70 und Armenhaus71 und mit der weiteren Differenzierung der Anstaltstypen auch als Irren-, Korrektions-, Arbeits- bzw. Landarbeitshaus sowie für Festungshaft und Staatsgefangene72 genutzt worden. Drei Häftlinge befanden sich auf der Leuchtenburg in Untersuchungshaft. Für 62 Häftlinge gibt es in der Quelle keine Angaben zum Anstaltstyp in den sie eingeliefert wurden.
"Die 1744 erbaute Kirche erhielt 1824 eine von Gerhard in Dornburg erbaute Orgel."73 Aus der Ortschronik74 und den Ausführungen Muches75 sind weitere Umbau- und Erweiterungsarbeiten an der Anstalt ersichtlich. Wesentlich vergrößert wurde die Anstalt durch den Neubau des Weiberzuchthauses76 und die Aufstockung des Hauses des Hausverwalters77.
Nach der Auflösung des Reiches (6. August 1806)78 kommt es unweit der Burg bei Jena und Auerstedt am 14. Oktober 1806 zur vernichtenden Niederlage Preußens durch das napoleonische Frankreich.
1826 starb die Linie Sachsen-Gotha-Altenburg aus. Die sich hieraus ergebende dynastische Landesteilung führte zur Bildung eines eigenen Staates Sachsen-Altenburg79. Erst nach der Bildung des Landtages 1831 und der sich hieraus ergebenden ständisch-konstitutionellen Reform80 begann die Ablösung der bereits durch das Zustimmungsrecht der Stände zu den Steuern81 beschränkten absolutistischen Regierungsweise des Fürsten82. Im Ergebnis der Ereignisse von 1848/49, "die besonders in Sachsen-Altenburg entschieden revolutionären Charakter"83 annahmen, kam es zu einer neuen Verfassung und der Bildung einer konstitutionellen Monarchie84. Herzog Joseph von Sachsen-Altenburg, "wohl der unpopulärste und reformunwilligste Regent Thüringens"85, dankte am 30. November 1848 ab86.
Acht Gefangene des Dresdener Aufstandes von 1848 kamen in das Leuchtenburger Zuchthaus. 1867 trat auch Sachsen-Altenburg dem Norddeutschen Bund bei. Ein Einbruch der "großen Geschichte" wird in der Ortschronik Schloß Leuchtenburg 1838-1871 auch sprachlich deutlich. Bis 1870 wird von den Geburten, Hochzeiten und dem Sterben der herzoglichen Familie in Altenburg, der Ernte, dem Wetter, spektakulären Todesfällen oder Ausbruchsversuchen aus den Leuchtenburger Haftanstalten und der Anzahl der Insassen des Gefängnisses berichtet. Nun jedoch tritt für diese Quelle ein neues Wort auf den Plan: - deutsch - "drei große deutsche Armeen ... Deutschlands ... Segen für den Sieg der deutschen Waffen"87. Sachsen-Altenburg ergriff "im Jahrzehnt vor der Reichsgründung ganz eindeutig die preußische Partei"88. Der Staat Sachsen-Altenburg wurde bei der Reichsgründung 1871 föderativer Teil des neuen Nationalstaates.
Der Blick fällt somit nicht auf die Politik Preußens89 bzw. der anderen europäischen Großmächte, sondern auf Sachsen-Altenburg, einen Kleinstaat des Alten Reiches.
Um 1800 war weniger als ein Viertel der Bevölkerung Deutschlands im Gewerbe beschäftigt, "während zwei Drittel der Menschen in der Landwirtschaft arbeiteten"90. Der Umfang der Beschäftigung im Heimgewerbe kann nicht angemessen beziffert werden. In Thüringen war das Gewerbe nicht auf die Städte konzentriert. Die Grundherrschaft sicherte den Bauern im Vergleich zur ostelbischen Gutsherrschaft relativ günstige Feudalbeziehungen. Sie waren persönlich frei und besaßen das Recht, den Boden zu vererben, hierfür mußten sie einen Erbzins an den Adel leisten. Die Einnahmen des Adels bestanden aus der Bede, einer Art Grundsteuer, und den Frondiensten.
1833 trat auch Sachsen-Altenburg dem Zollverein bei, "ein wichtiger Schritt zur Überwindung kleinstaatlicher Schranken"91.
Die Städte Weimar und Jena gehörten nicht zum Land Sachsen-Altenburg. Tendenziell ist Sachsen-Altenburg konservativer orientiert als Sachsen-Weimar. Diese größere Bereitschaft an Traditionellem festzuhalten, läßt sich auch für die Strafanstalt belegen. Zum 1. Januar 1869 wurde die Depesche mit der Aufforderung, den Zuchthaussträflingen die Fesseln abzunehmen, umgesetzt92. Damit war Sachsen-Altenburg das vorletzte Fürstentum Deutschlands, das das Tragen von Ketten im Strafvollzug abschaffte. Die geistesgeschichtlichen Impulse, die von Weimar und Jena ausgingen93, haben nicht nur auf den deutschen oder europäischen Raum gewirkt, sondern auch auf ihr unmittelbares Umfeld. An der Jenaer Universität studierten nachweislich Runkwitz und Leschke94, sicher auch noch weitere Leuchtenburger Pastoren. Vollkommen spurlos kann die geistesgeschichtliche Atmosphäre Jenas an diesen Studenten nicht vorübergegangen sein.
Fußnoten
-
↩
vgl.: Kurt Haufschild, Leuchtenburg. 1227 Luchtinberc. 1333 Luchtinbg. 1503 Luchtenburgk, Seitenroda 1983, S. 32ff. bzw. E. Devrient, Der Kampf der Schwarzburger um die Herrschaft im Saaletal, Jena 1935. darin: Urkunde Nr. 12 (15. Februar 1333).
-
↩
Kurt Haufschild, Museum Leuchtenburg, Seitenroda 1991, S. 3.
-
↩
Vgl. die beschriebenen Umbauten der Leuchtenburg, in denen von einer Gefängnisstube und zwei Gefängnissen berichtet wird, die bereits vor dem Umbau der Burg zur Strafanstalt existierten in: Klaus Muche, Geschichte der Strafanstalt Leuchtenburg. 1727-1871, maschinenschriftlich, S. 1; (Muche, Strafanstalt, S.). Diese Arbeit scheint auf der Durchsicht umfangreicher Aktenbestände des Altenburger Staatsarchivs bzw. des Kahlaer Stadtarchivs zu beruhen. Leider fehlen meist die Quellenverweise. Die Arbeit leidet unter einem völlig unsystematischen Aufbau! Details, die offensichtlich Ergebnis des Aktenstudiums waren, werden von dem Autor chronologisch und oft auch inhaltlich ohne erkennbaren Zusammenhang aneinandergereiht. Die Arbeit scheint keiner historischen Fragestellung nachzugehen. Der Autor trägt vielmehr einzelne Aspekte aus den von ihm durchgesehenen Akten zusammen. Leider unterliefen ihm auch beim Zusammentragen des Materials Ungenauigkeiten, wie dies schon aus der Datierung im Titel ersichtlich ist (1727-1871 und nicht wie es korrekt sein müßte (1724-1871). Die Arbeit Muches bietet jedoch die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der genannten Schwächen, daß sie eine zweite Quellengruppe, die der staatlichen Verwaltung, zum Vergleich und zur Ergänzung der von mir bearbeiteten Quellen, erschließt.
-
↩
Friedrich Facius, Schloß Leuchtenburg und die große Politik. Die Verlegung der landesfürstlichen Amtsverwaltung von der Leuchtenburg nach der Stadt Kahla im Jahre 1700 in: Altenburger Heimatblätter. Beilage der Altenburger Zeitung, Nr. 8/1934 vom 28. August 1934, S. 60f. "Der Lärm der Bauhandwerker und Soldaten" erscheint diesem Autor als einer der Beweggründe für die Verlegung des Amtes von der Burg in die Stadt.
-
↩
Kala, feines Städtgen und Amt an der Saale in Thüringen, nach Sachsen=Altenburg, und also dem Herzog zu Sachsen=Gotha gehörig. Das nahe dabey auff einem hohen Berge liegende Schloß heißt Leuchtenburg, davon das dasige Amt seinen Namen hat. in: Johann Hübner (Hrsg.), Reales Staats=Zeitungs= und Conversations Lexikon, Leipzig 17083, S. 682.
-
↩
vgl.: Leipziger Teilungsvertrag zwischen Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen (17.6.1485). in: Axel Stelzner, Tabellen zur Geschichte Thüringens in: Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Thüringen. Blätter zur Landeskunde, Erfurt 1994, S. 4.
-
↩
Erst 1803 geht Meiningen als letztes Thüringer Territorium zum Erbrecht des Erstgeborenen (Primogeniturordnung) über, jedoch Sachsen-Gotha-Altenburg bereits 1685.
-
↩
vgl.: Wolfgang Huschke, Politische Geschichte 1572 bis 1775 in: Hans Patze, Walter Schlesinger (Hrsg.), Geschichte Thüringens, Bd. 5, Politische Geschichte in der Neuzeit, 1. Teil, 1. Teilband, Köln Wien 1982.
-
↩
"so daß man von Thüringen als dem "Musterland" deutscher Kleinstaaterei spricht." in: Hans Herz, Die Thüringer Länder von 1485 bis zur Gegenwart in: Landeszentrale für politische Bildung Thüringen (Hrsg.), Thüringen Blätter zur Landeskunde, Erfurt 1995, S. 2.
-
↩
In den Häftlingslisten werden die Gefangenen des Zuchthauses auch als Sträflinge bzw. Züchtlinge bezeichnet.
-
↩
Die Häftlingslisten bezeichnen die Gefangenen des Armenhauses auch als Kostgänger.
-
↩
Diese Häftlinge werden auch als Arrest- bzw. Baugefangene bezeichnet, hierbei handelt es sich offensichtlich um disziplinarische Vergehen während der Militärzeit. Staatsgefangene sind eine von mir zusammengefaßte Kategorie, vgl. hierzu die Ausführungen unter: 3. Arbeitsschritte zur Erschließung des Datenmaterials, S. 35.
-
↩
Muche, Strafanstalt, S. 5.
-
↩
vgl. Zusammenstellung aus der Ortschronik: 8.1.1. Um- und Ausbau der Leuchtenburg, S. 92.
-
↩
Muche, Strafanstalt, S. 1ff.
-
↩
Akten des Pfarramts Unterbodnitz. Ortschronik Schloß Leuchtenburg 1838-1871. A 22, 1838, 1839.
-
↩
Akten des Pfarramts Unterbodnitz. Ortschronik Schloß Leuchtenburg 1838-1871. A 22, 1841.
-
↩
Heinz Duchhardt, Altes Reich und europäische Staatenwelt 1648-1806 in: Lothar Gall (Hrsg.), Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 4, Müchen 1990, S. 51; (Duchhardt, Altes Reich, S.).
-
↩
Hans Tümmler, Die Zeit Carl August von Weimar 1775-1828 in: Hans Patze, Walter Schlesinger (Hrsg.), Geschichte Thüringens, Bd. 5, Politische Geschichte in der Neuzeit, 1. Teil, 2. Teilband, Köln Wien 1984, S. 696f.
-
↩
Das Grundgesetz von Sachsen Altenburg vom 29.04.1831 ist eher konservativ gehalten. Beispielsweise ist die Pressefreiheit äußerst rigide eingeschränkt. vgl. Karl Schneider, Beiträge zur Geschichte der politischen Zensur im Herzogtum Sachsen-Altenburg in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in: Georg Mentz (Hrsg.), Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde, Neue Folge, Bd. 29, Heft 2, Jena 1931, S. 430f.. Eine Zusammenfassung findet sich bei: Stephan Kekule v. Stradonitz, Sachsen-Altenburg (Verfassung) in: Paul Posener (Hrsg.), Rechtslexikon. Handwörterbuch der Rechts- und Staatswissenschaft, Bd. 2 L-Z, Berlin 1909, Archiv des Heimatmuseums Leuchtenburg 1 B 149.
-
↩
Dies gilt für den gesamten Untersuchungszeitraum bis 1848. vgl.: Hans Herz, Wirtschaftliche und politische Verhältnisse in den Territorialstaaten während der Übergangsperiode vom Feudalismus zum Kapitalismus (1525 -1789) in: Wissenschaftliche Zeitschrift 37/1988 S. 416.
-
↩
Die landesherrlichen Behörden waren unterteilt in Regierung, Kammern (Finanzen) und Konsistorien (Kirchen- und Schulangelegenheiten).
-
↩
Hans Herz, Die Thüringer Länder von 1485 bis zur Gegenwart in: Landeszentrale für politische Bildung Thüringen (Hrsg.), Thüringen. Blätter zur Landeskunde, Erfurt 1995, S. 6.
-
↩
"Bildung moderner Fachministerien, die Trennung von Verwaltungs- und Justizbehörden und die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit des Gutsbesitzeradels" in: Hans Herz, Die Thüringer Länder von 1485 bis zur Gegenwart in: Landeszentrale für politische Bildung Thüringen (Hrsg.), Thüringen. Blätter zur Landeskunde, Erfurt 1995, S. 6.
-
↩
Guido Dressel, Thüringen in der Deutschen Revolution 1848/49 in: Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Thüringen. Blätter zur Landeskunde, Erfurt 1994, S. 5.
-
↩
Friedrich Facius, Politische Geschichte von 1828 bis 1945 in: Hans Patze, Walter Schlesinger (Hrsg.), Geschichte Thüringens, Bd. 5, Politische Geschichte in der Neuzeit, 2. Teil, Köln Wien 1978, S. 83.
-
↩
Akten des Pfarramts Unterbodnitz. Ortschronik Schloß Leuchtenburg 1838-1871. A 22, 1870. vgl. hierzu auch: Ernst Julius Hilbert, Predigt zur Eröffnung des Landtages gehalten am 25. Juli 1866 in der herzoglichen Schloßkirche zu Altenburg, Altenburg 1866, Archiv des Heimatmuseums Leuchtenburg 1371 VIII 76.
-
↩
Ulrich Hess, Geschichte Thüringens 1866 bis 1914, Volker Wahl (Hrsg.), Weimar 1991, S. 235.
-
↩
Mit der umfangreichen historischen Forschungstradition.
-
↩
Wilfried Reininghaus, Gewerbe in der Frühen Neuzeit in: Lothar Gall (Hrsg.), Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Bd. 3, München 1990, S. 6; (Reininghaus, Gewerbe, S.).
-
↩
Hans Herz, Die Thüringer Länder von 1485 bis zur Gegenwart in: Landeszentrale für politische Bildung Thüringen (Hrsg.), Thüringen. Blätter zur Landeskunde, Erfurt 1995, S. 6.
-
↩
vgl.: Akten des Pfarramts Unterbodnitz. Ortschronik Schloß Leuchtenburg 1838-1871. A22, 1869; darin: Am 1. Januar wurden den Zuchthaussträflingen die Fesseln abgenommen, nachdem Tags vorher durch eine telegraphische Depesche des hohen Ministeriums dies angeordnet worden war. Sowohl im Frühgottesdienste, als auch in den Abendandachten ward dieser Wohlthat von dem Pfarrer dankend gedacht. Die Gefangenen waren über die ihnen wiederfahrene Gnade hocherfreut.
-
↩
Wesentliche Vertreter des Sturm und Drang, der Klassik, Romantik sowie für die Zeit bedeutende Wissenschaftler und Philosophen wirkten hier.
-
↩
vgl.: 8.1.2. Lebensläufe, S. 94f.